Hochgeachteter Herr Präsident!
Ich gebe mir die Ehre Ihnen hiemit im Anschluße zu übermachen:
a. die gewünschte Empfangsanzeige des Staatsrathes von Teßin auf unsere jüngste Zuschrift & b. ein Schreiben des Exkomite von Locarno.
Die Erklärung des Staatrathes v. Teßin scheint mir befriedigend, mit Aus nahme der Bemerkung zu der ver langten Berichtigung der Irrung im zweiten Absatz des art. 26 (22½fache statt 22fache), welche der Staatrath nicht zugeben will. Ich weiß nicht,| ob es nothwendig ist, sich diesfalls nochmals an den Staatsrath zu wenden, oder ob dieß vielleicht anläßlich der Bundesgenehmigung mit den teßinischen Delegirten in's Reine gebracht werden könnte. –
Mit Vergnügen erhielt ich Ihre gestrige Mittheilung von dem einmüthigen Beschluße des Großen Rathes von Zug. Ich habe nicht ermangelt, hievon dem Hrn. Landammann C. E. Müller in Altorf Kenntniß zu geben, sowie ich auch das mir gefälligst übermittelte Viehtransportreglement zur ge | eigneten Aufschlußertheilung übermacht habe. –
Hrn. Landammann Arnold habe ich beiläufig ersucht, die srz. der dortigen Regierung zugestellten Gotthardtbahn pläne sobald möglich wieder zurük senden zu wollen. –
Genehmigen Sie hochgeachteter Hr. Präsident, bei diesem Anlaße die erneute Versicherung ausgezeichnetster Hochachtung
v. Ihrem ergebenen
J. Zingg.
Luzern d. 24. Juni 1869.