Hochgeachteter Herr Präsident!
Versprochenermaßen bringe ich Ihnen zur Kenntniß, daß ein von 12 Bürgern unterzeichnetes Caßationsgesuch gegen den Subventionsbeschluß der Stadtge meinde Luzern heute dem Großen Rathe eingereicht worden ist. Die Rekurrenten behaupten, daß durch den fraglichen Gemeindebeschluß & die Genehmigungserkanntniß des Regierungs rathes die Staatsverfaßung & das Gesetz verletzt worden sei.
Der Große Rath hat die Beschwerde einer Commission v. 5. Mitgliedern überwiesen.|
Der Regierungsrath wird seine Ver antwortung heute noch abgeben, so daß die Beschwerde wie ich hoffe übermorgen vom Großen Rathe be handelt werden kann. Ich erwarte eine Abweisung des Rekurses. –
Von Seite des Bundesrathes ist bis heute noch keine Mittheilung eingelangt.
Genehmigen Sie bei diesem Anlaße die erneute Versicherung ausge zeichnetster Hochachtung
von Ihrem ergebenen
J. Zingg.
Luzern , d. 7 März 66.