Zürich, 13. Januar 1858.
Hochgeachteter Herr Präsident!
Als ich s. Z. die Ehre hatte, von Ihnen zur Uebernahme der Wahl als Schiedsrichter in der Streitsache betreffend die untere Glattthalbahn angegangen zu werden, fiel mir leider damals im Augenblick nicht bei, daß eine richterliche Funktion in dieser Angelegenheit unverträglich sei mit meiner Eigenschaft als Aktionär der Nordostbahn, sonst würde ich mich zum vornherein pflichtig erachtet haben, die Wahl abzulehnen. Seither ist nun aber der fragliche Streit zu einer solchen Heftigkeit entbrannt, daß dringend zu besorgen ist, es möchten die Betreiber der untern Glattthalbahn, falls der Schiedsspruch zu Gunsten der Nordostbahn lauten sollte, aus meiner Mitwirkung Veranlassung nehmen, einen Versuch zum Umsturz des Urtheils zu machen. Dieser Ausgang würde | dann aber nicht allein mich kompromittiren, sondern namentlich auch das gute Recht der Nordostbahn wieder allen möglichen Wechselfällen preisgeben.
Unter diesen Umständen bin ich so frei, an Sie, vorläufig privatim, die inständige Bitte zu richten, Sie möchten mir das Mandat als Schiedsrichter wieder abnehmen. Ich glaube um so eher auf gefällige Gewährung meiner Bitte hoffen zu dürfen, als das Interesse Ihrer Unternehmung offenbar mit meinem Wunsche zusammen fällt & es Ihnen ein Leichtes sein wird, für mich einen geeigneten Ersatzmann zu finden.
Genehmigen Sie inzwischen, hochgeachteter Herr! die Versicherung meiner aufrichtigsten Verehrung, womit ich verharre
Ihr ergebenster
G. Stoll