Mein lieber Freund!
In Erwiederung Deiner Zeilen von letzthin bemerke ich dir vor allem, daß ich durchaus nicht von der Ansicht ausgegangen bin, daß der Regierungsrath von sich aus die Fusion der Glattthalbahn mit der Union Suisse nicht genehmige. Dem Regierungsrathe wird sich die Frage auch nicht so stellen. Die Hauptfrage ist, ob man den Sitz der Glattthalbahngesellschaft in Abänderung der von dem Großen Rathe ertheilten Conzession außer den Canton Zürich verlegen lassen wolle. Diese Frage ist von dem Großen Rathe zu entscheiden. Wäre nun im Großen Rathe Aussicht vorhanden, daß für den Fall der Nichteinwilligung in die Conzessionsabänderung die sämmtlichen Zürcherschen Eisenbahnunternehmungen | Einer spezifisch Zürcherschen Gesellschaft, die ihren Sitz in Zürich hätte, angehören würden, so dürfte der Gr. Rath sich zu jener Nichteinwilligung ziemlich geneigt finden lassen. Ich habe alle Veranlassung anzunehmen, daß die Bezirke des östlichen Cantonstheiles in diesem Sinne stimmen dürften.
Ich dringe also nur darauf, darauf aber mit aller Entschiedenheit, daß die Frage der Conzessionsabänderung für die Glattthallinie vor den Großen Rath gebracht werde. Willst Du mir gef. hierüber Deine Ansichten mittheilen. Natürlich bitte ich dich, den in diesem Schreiben berührten Gegenstand mit der größten Delicatesse zu behandeln.
Mit herzlichen Grüßen
Dein,
A Escher
Bern
17. Juli 1857.