Mein lieber Freund!
In größter Eile danke ich dir bestens für den mir ertheilten Aufchluß. In der That hat mir mein Glaube geholfen! Ich denke, es sei nicht nöthig, dir gegenüber die Unzulässigkeit der in der N.Z.Z. enthalten gewesenen Bestimmungen eines projectirten Eisenbahngesetzes in ihrer Anwendung auf die bereits bestehenden Eisenbahngesellschaften nachzuweisen. Sie wären der krasseste Eingriff in erworbene Rechte, der sich denken läßt. Wünschest Du etwa über den Vorschlag, der an den Bundesrath von St. gebracht werden zu wollen scheint, meine Meinungsäußerung als diejenige eines im Eisenbahnwesen einigermassen bewanderten, so verfüge über mich. Ich denke aber, Du werdest als Jurist & als gerechter Mann dessen gar nicht bedürfen.
Was den Bezug der Fr 10 für Deine Actien betrifft, so bin ich mit Deinen Ausstellungen einverstanden. Die fragliche Publication wurde in meiner Abwesenheit beschlossen & wird in Zukunft nicht mehr erlassen werden. Schicke mir einfach die betreffenden Coupon's von den Actien abgeschnitten | & ich werde dir auf den 6 Juli das Geld dafür überbringen.
Ich muß schließen, wenn ich die Post nicht verfehlen soll.
Mit herzlichem Gruße
Dein
A Escher
Zürich
22. Juni 1857.