Mein Freund!
Obgleich ich aus Deinem von gestern datirten Schreiben entnehme, daß die Linthangelegenheit beim Bundesrathe in nächster Zeit zur Behandlung kömmt, schicke ich Dir doch, den Pflichten eines gewissenhaften Canzleimenschen gemäß, den beiliegenden Beschluß, & grüße dich freundschaftlich
Dein
Hagenbuch.
18. II. 50.