Mein lieber Freund!
Der Herr Schulrathspräsident wünscht, daß ich in Sachen der Relegation der Polytechniker an Dich schreibe. Obgleich ich es für gänzlich unnöthig halte, kann ich doch, wie Du begreifen wirst, den Bitten unsers Freundes nicht widerstehen.
Du weißt, daß po Disciplin am Polytechnicum bisanhin dem Schulrathe eher zu große Laxheit vorgeworfen wurde, wobei man von der papiernen Anschauungsweise ausging, eine Schulbehörde könne an einer Anstalt, an welcher ca 500 im Durchschnitte 20 Jahre| alte Leute gebildet werden, alle Unfugen verhindern. Und nun, nachdem der Schulrath gegenüber wirklichem Scandal eingeschritten ist, wird Alles in Bewegung gesetzt, um die von ihm getroffene Maaßregel rückgängig zu machen & damit seine Autorität zu brechen. Freilich ist zu bemerken, daß dieß lediglich von Seiten der Relegirten, ihrer Eltern u. s. f., sowie von Seiten der Polytechniker oder vielmehr einer Fraction derselben in übel verstandener Solidarität geschieht.
Ich habe die fraglichen Fälle folgendermaßen aufgefaßt: das | nächtliche Randaliren war bis auf einen alle Schranken übersteigenden Grad angewachsen. Speziell in der Nacht, um die es sich handelt, war von 11 Uhr bis 2 Uhr Morgens gelärmt worden. Es mußte nun ein Schritt geschehen, um zu beweisen, daß man dieß nicht dulde. Beinahe unmöglich ist es selbstverständlich, auszumitteln, wer bei einem solchen Gewüthe & Randale am meisten getobt habe. Auf das kömmt es auch in erster Linie gar nicht an. Vielmehr fällt in's Gewicht, wie diejenigen, die in Folge eines solchen| Vorganges in Untersuchung gezogen werden, sich etwa früher aufgeführt. Nun steht in Betreff der Relegirten fest, daß sie bei dem fraglichen nächtlichen Scandale mitgewirkt, daß sie bei mehrern frühern Anläßen polizeilich gestraft worden sind, daß zweien von ihnen bereits die Wegweisung angedroht ist, daß endlich alle drei in der Schule nachlässig sind. Alles dieß zusammengenommen & die Nothwendigkeit zugegeben, daß Angesichts der zunehmenden nächtlichen Unfugen ein Schritt der Behörde zum Beweise, daß dieselben nicht geduldet werden,1